Absage SRA Gummersbach 1 und 2
Liebe Aussteller und Mitglieder, leider müssen wir schweren Herzens unsere Doppelausstellung in
Gummersbach am 24.04.2021 und 25.04.2021 aufgrund der aktuellen Pademiesituation absagen. Wir haben gehofft durch die Verlegung des Veranstaltungsortes unsere Ausstellung auf dem großzügigen
Hundeplatz in Gummersbach und unter strengster Einhaltung unseres Hygienekonzepts durchführen zu können. Leider lässt dies die aktuelle Coronaschutzverordnung nicht zu, weshalb die zuständigen
Behörden uns derzeit keine Genehmigung für unsere Ausstellung erteilen können. Alle bereits gemeldeten Aussteller werden über die Absage der SRA zusätzlich per E-Mail informiert. Die gezahlten
Meldegebühren werden selbstverständlich erstattet. Wir blicken optimistisch auf den Juli und hoffen die Ausstellung dann in Gummersbach ausrichten zu dürfen.
Vorgehensweise zur Wurfmeldung und Wurfabnahme im Verein
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsmitglieder,
auf Grund der aktuellen Entwicklung der Corona-Epidemie in Deutschland und den von den Bundesländern verhängten
Ausgangsbeschränkungen oder Versammlungsverboten hat sich der gesetzliche Vorstand des 1. SSCD e.V. entschlossen, die Wurfmeldung und Wurfabnahme durch die Zuchtwarte bis einschließlich 3. April 2020
auszusetzen.
Es bedarf daher auch keiner Wurfabnahme durch einen Tierarzt.
Wenn bei Ihnen als Züchter ein Wurf fällt, dann melden Sie bitte
formlos per E-Mail, per Brief oder telefonisch
an unsere Hauptzuchtwartin Frau Liz Arweiler,
Ackerstraße 4, 66125 Saarbrücken, Tel.: 06897 7964244,
E-Mail: arweiler@sscd-ev.de
Ihren Wurf mit den üblichen Angaben aus einem Wurfmeldeschein:
insbesondere Zuchtstätte, Angaben zu beiden Elterntieren (ggf. Kopien beifügen), Namen, Farben und Geschlecht der Welpen, Kopie des
Deckscheins, Datum des letzten Sachkundenachweis
Wenn Sie bereits einen Wurf gemeldet haben und die Welpen abgeben möchten, dann melden Sie ebenfalls an oben genannte
Hauptzuchtwartin die üblichen Angaben aus dem Wurf-Abnahmeschein:
insbesondere Zuchtbuchnummer, Name, Geschlecht und Chip-Nr. des Welpen, Datum und Art der Impfung und die Anzahl der
Wurmkuren.
Es steht jedem Züchter frei, die Welpen bis zur Abgabe länger zu behalten und die Zuchtabnahme von einem Zuchtwart durchführen zu
lassen, wenn die Beschränkungen durch Bund und Länder aufgehoben werden.
Der gesetzliche Vorstand hat hierzu mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Kontakt aufgenommen und wird
die weitere Vorgehensweise für den Verein und unsere Züchter abklären.
Bitte bleiben Sie gesund und befolgen Sie die Anordnungen der Behörden.
Stand der Information: 22. März 2020
Mit freundlichen Grüßen
Josef Hartich 1. Vorsitzender
Bernd Dippel 2. Vorsitzender
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Für Rückfragen, Ideen oder Vorschläge haben wir immer ein offenes
Ohr.
Herzlichst
ihre LG Mitte